Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt
Voraussetzung:
Fahrerlaubnis Klasse B
Praxisausbildung:
Übungsfahrten á 45 Minuten:
Die Anzahl der Fahrstunden der Grundausbildung ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.