B196

Klasse B196

Mindestalter 25 Jahre

mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B

Technische Daten

  • Schlüsselzahl B 196
  • Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm°
  • Motorleistung von max. 11 kW
  • Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis/Aufenthaltstitel/Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Vorhandener Führerschein
  • Biometrisches Passfoto

Prüfungen

keine

Ausbildung

  • 4 Lektionen, Klassenspezifischer Zusatzstoff Fahrerlaubnisklasse A
  • Mindestens 10 Übungsstunden
  • Nach der Ausbildung erhält der Fahrschüler eine Bescheinigung. Nach Ausstellung der Bescheinigung hat dieser 1 Jahr Zeit, die Schlüsselzahl B196 auf seine Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde eintragen zu lassen.
  • Die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Fahren in Deutschland.