Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Voraussetzungen:
mindestalter 25 Jahre
mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
Theoretische Ausbildung:
4 x 90 Minuten theoretischer Unterricht
Prüfung:
Keine erforderlich.
Praxisausbildung:
Übungsfahrten: á 45 Minuten
mindestens 5 praktische Einheiten à 90 Minuten, in denen du das Fahren einen Kraftrades erlernst
Prüfung:
Keine erforderlich.
Bescheinigung der Ausbildung:
Nach der Ausbildung erhält der Fahrschüler eine Bescheinigung. Nach Ausstellung der Bescheinigung hat dieser 1 Jahr Zeit, die Schlüsselzahl B196 auf seine Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde eintragen zu lassen.
Die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Fahren in Deutschland.
Benötigte Unterlagen:
Personalausweis
Aufenthaltstitel und Reisepass benötigen zusätzlich eine erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
Erste-Hilfe-Kurs Bescheinigung (9 UE)
Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Biometrisches Passfoto
Vorhandene Fahrerlaubnis
Infos zur Bekleidung für die Klassen AM, A1, A2, A und B196: