Das Wichtigste auf einem Blick
- Kraftwagen bis max. 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zGG)
- max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrer)
- Anhänger bis max. 750 kg zGM und Kombination bis 3,5 t zGM
- beinhaltet Klassen AM und L

Theoretische Ausbildung
- 14 x 90 Minuten theoretischer Unterricht
- davon 12 x 90 Minuten Grundstoff und 2 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht

Theorieprüfung
- Es müssen 30 Fragen beantwortet werden.
- 20 Fragen betreffen den Grundstoff und 10 Fragen sind klassenspezifisch.
- Maximal 10 Fehlerpunkte sind erlaubt.

Praxisausbildung
- Übungsfahrten á 45 Minuten, Anzahl hängt vom Können ab
- Sonderfahrten á 45 Minuten: 5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt

Benötigte Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument
- bei Vorlage eines ausländischen Ausweisdokumentes (Aufenthaltstitel, ausländischer Reisepass, Fiktionsbescheinigung etc.) ist eine erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate ab Ausstellung) notwendig
- Erste-Hilfe-Kurs Bescheinigung (9 UE)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- biometrisches Passfoto

Begleitetes Fahren mit 17
- Antragstelllung ab 16,5 Jahren bei der Fahrerlaubnisbehörde möglich
- Theorieprüfung: ab 3 Monate vor erreichen des 17. Geburtstages
- Praxisprüfung: ab 1 Monat vor erreichen des 17. Geburtstages
- Anforderungen an die Begleitperson:
- mindestens 30 Jahre alt
- mindestens 5 Jahre im Besitz der FE-Klasse B (ohne Unterbrechung)
- maximal 1 Punkt im Flensburger Fahreignungsregister
Die Varianten im Überblick
Klasse B
Ausbildung und Prüfung auf Schaltgetriebe. Du darfst später sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge fahren.
Klasse B197
Ausbildung überwiegend auf Automatikfahrzeug, mit mindestens 10 Fahrstunden auf Schaltgetriebe und einer Testfahrt beim Fahrlehrer. Man darf dann Schalter- und Automatikfahrzeuge fahren.
Klasse B78
Ausbildung und Prüfung ausschließlich auf Automatikfahrzeug. Du darfst später nur Automatikfahrzeuge fahren.
