Klasse B196

Leichtkrafträder

Mindestalter 25 Jahre

Technische Daten:

  • Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³
  • Motorleistung von max. 11 kW
  • Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
 

Voraussetzungen:

  • mindestalter 25 Jahre
  • mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

Theoretische Ausbildung:

4 x 90 Minuten theoretischer Unterricht

Prüfung: 

Keine erforderlich.

Praxisausbildung:

Übungsfahrten: á 45 Minuten

  • mindestens 5 praktische Einheiten à 90 Minuten, in denen du das Fahren einen Kraftrades erlernst
 

Prüfung:

Keine erforderlich.

Bescheinigung der Ausbildung:

Nach der Ausbildung erhält der Fahrschüler eine Bescheinigung. Nach Ausstellung der Bescheinigung hat dieser 1 Jahr Zeit, die Schlüsselzahl B196 auf seine Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde eintragen zu lassen.

Die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Fahren in Deutschland.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Aufenthaltstitel und Reisepass benötigen zusätzlich eine erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Erste-Hilfe-Kurs Bescheinigung (9 UE)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Biometrisches Passfoto
  • Vorhandene Fahrerlaubnis

Infos zur Bekleidung für die Klassen AM, A1, A2, A und B196:

Zur Motorrad-Fahrschulausbildung benötigst du:

  • eng anliegende Motorradjacke mit Rückenprotektor
  • Motorradhose
  • Motorradstiefel (mindestens Knöchelhoch)
  • Motorradhandschuhe
  • Motorradhelm oder Motorcross Helm mit Brille