PKW – KLASSEN

B

AUSBILDUNG

 

STUNDENPENSUM

 

ANHÄNGERREGELUNG

 

VORAUSSETZUNGEN

 

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Eingeschlossene Klassen: AM, L

  • Theorie
    • 12 Doppelstunden Grundwissen
    • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff Praxis

 

  • Praxis
  • Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
  • Sonderfahrten: á 45 Minuten
    • 5 Fahrstunden Überland
    • 4 Fahrstunden Autobahn
    • 3 Fahrstunden Nacht
  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

 

 

 

 

 

 

 

 

AUSBILDUNG

 

STUNDENPENSUM

 

MERKMALE

VORAUSSETZUNGEN

 

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)

Ausbildung: Praxis

Prüfung: praktische Prüfung

Vorbesitz: Klasse B

  • Praxis
  • Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
  • Sonderfahrten: á 45 Minuten
    • 3 Fahrstunden Überland
    • 1 Fahrstunden Autobahn
    • 1 Fahrstunden Nacht
  • Kfz der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhänger
    • zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

 

 

AUSBILDUNG

MERKMALE

VORAUSSETZUNGEN

Mindestens 4 Theoriestunden und mindestens 5 praktische Fahrstunden
(jeweils à 90 Minuten).Prüfung: keineVorbesitz: Klasse BErweiterung des Führerscheins der Klasse B um die Schlüsselzahl 196
Berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträdern der Motorradklasse A1
(z. B. 125er-Maschine mit bis zu 15 PS)Berechtigung gilt nur innerhalb DeutschlandsEs handelt sich nicht um einen Führerschein der Klasse A1 und somit ist auch keine Aufstiegsregelung (wie z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2) möglich. Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen.
Mindestalter: 25 JahreBesitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren

Welche konkreten Dokumente hierzu vorgelegt werden müssen, unterscheidet sich von Behörde zu Behörde. Mehr Informationen dazu erhältst du in deiner Fahrschule.