B
AUSBILDUNG
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STUNDENPENSUM
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ANHÄNGERREGELUNG
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VORAUSSETZUNGEN
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Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung Eingeschlossene Klassen: AM, L |
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Biometrisches Passfoto
Sehtest Erste-Hilfe-Kurs Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung |
AUSBILDUNG
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STUNDENPENSUM
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MERKMALE |
VORAUSSETZUNGEN
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Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
Ausbildung: Praxis Prüfung: praktische Prüfung Vorbesitz: Klasse B |
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Biometrisches Passfoto
Sehtest Erste-Hilfe-Kurs Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung |
AUSBILDUNG |
MERKMALE |
VORAUSSETZUNGEN
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Mindestens 4 Theoriestunden und mindestens 5 praktische Fahrstunden (jeweils à 90 Minuten).Prüfung: keineVorbesitz: Klasse BErweiterung des Führerscheins der Klasse B um die Schlüsselzahl 196 |
Berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträdern der Motorradklasse A1 (z. B. 125er-Maschine mit bis zu 15 PS)Berechtigung gilt nur innerhalb DeutschlandsEs handelt sich nicht um einen Führerschein der Klasse A1 und somit ist auch keine Aufstiegsregelung (wie z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2) möglich. Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen. |
Mindestalter: 25 JahreBesitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Welche konkreten Dokumente hierzu vorgelegt werden müssen, unterscheidet sich von Behörde zu Behörde. Mehr Informationen dazu erhältst du in deiner Fahrschule. |